Elektrik

Elektrik

Die gesamte Elektrik wird von der "Modulnorm für H0e" des FREMO übernommen. Diese Steuerung ist nach mehreren Versuchen sehr zuverlässig.
Es werden zwei Normen unterschieden, der Bereich "Strecke" und der Bereich "Bahnhof".

E-Norm für die Strecke:

Zwei durchgehende Leitungen (Blindleitung ), sie dienen der Übernahme von Zügen der Nachbar - Bahnhöfe.
Zwei durchgehende Leitungen für die Spannungsversorgung der Gleise, mit denen sie zu verbinden sind. Sie sichern die Spannungsversorgung da Schienenverbinder häufig störanfällig sind und ein Problem für den Transport der einzelnen Module darstellen. Die Zuordnung der Leitungen zur jeweiligen Schiene ist eindeutig zu kennzeichnen. Die Blindleitungen im Bereich „Strecke“ sind weniger von Bedeutung.
Weitere zwei Leitungen für 14 / 16 V Wechselstrom sind für Verbraucher aller Art auf den Modulen vorgesehen (Signale, Schranken, u.s.w.)*.
Für diese sechs Leitungen sind an jedem Modulende sechs isolierte Buchsen mit einem Innendurchmesser von 4 mm (für Bananenstecker) anzubringen.
Um Verwechslungen zu vermeiden, sind diese Buchsen farbig unterschiedlich.

Modul A Modul B
Leitung 1 rot U Fahrspannung rot
Leitung 2 blau U Fahrspannung blau
Leitung 3 gelb Blindleitung gelb
Leitung 4 grün Blindleitung grün
Leitung 5 schwarz 14/16 V Wechselspannung schwarz entfällt lt. FREMO-Empfehl.
Leitung 6 weiß 14/16 V Wechselspannung weiß entfällt lt. FREMO-Empfehl.

Bei Modulen die zweigleisig aufgebaut sind (Hauptbahn), müssen die Leitungen 1 bis 4 für jedes Gleis vorhanden sein. Die Leitungen 5 und 6 werden pro Modul nur einmal benötigt.
Die elektrische Verbindung Modul zu Modul erfolgt über eine 6- adrige Leitung. Sie ist an beiden Enden mit Bananensteckern in den jeweiligen Farben zu versehen. Eine Länge der Leitung von 40 cm sollte nicht unterschritten werden.
Für jedes gebaute Modul muß diese Leitung vorhanden sein!

 

* Anmerkung: Nach neueren Vorgaben des FREMO entfallen aus Gründen der elektrischen Sicherheit die Wechselstromleitungen 5 und 6. Alle Module müssen elektrisch voneinander getrennt sein; jedes Modul erhält den Wechselstrom für Verbraucher über einen eigenen Trafo! (Modifikation durch den Webmaster)

 

E-Norm für Bahnhöfe und Betriebsstellen

Mit dieser Norm ist es möglich von einer Betriebsstelle zur anderen mit einem Fahrregler zu fahren. Durch diese Schaltung ist es auch möglich mit mehreren Reglern in einem Bahnhof zu fahren.
Die Einspeisung von Fahr- und Wechselspannung erfolgt an den Betriebsstellen. Für diese Einspeisung werden 5 - polige Diodenstecker mit folgender Belegung verwendet: PIN 3 und 5 zum Gleis, PIN 1 und 4 Eingangsspannung (12 - 16 V Wechselsp.), PIN 2 ist nicht belegt.
Es können an diese Buchsen Handregler oder normale Trafos angeschlossen werden. Die Einspeisung der Wechselspannung erfolgt nur über die PIN 1 und 4, von dort werden die Leitungen 5 und 6 (siehe E - Norm der Strecke) mit Spannung versorgt.

        Es ist verboten laut VDE - Vorschrift zwei Trafos parallel zu schalten.
Gefahr eines elektrischen Schlages beim berühren eines Netzsteckers!
Die Stromumformung im Trafo erfolgt nicht nur von Netz- in Schwach-
strom, sondern auch in umgekehrter Richtung! Darum beim gleichzeitigen
Betrieb mehrerer Transformatoren keinen Netzstecker von der Steckdose
lassen.

Die Gleisanlagen der Betriebsmodule werden in elektrisch getrennte Abschnitte eingeteilt, die jeweils über zweipolige Zuleitungen versorgt werden. Die Trennung hat in beiden Schienen zu erfolgen (siehe auch Gleisbau). Für jedes Durchgangsgleis in Bahnhöfen sind zwei Abschnitte vorzusehen.

Somit ist es möglich mit einer zweiten Lok an das Zugende zufahren ohne die vordere Lok vom Zug zu trennen.

Weichenbereiche werden wie alle anderen abschaltbaren Gleisabschnitte behandelt. Um gleichzeitiges Ein- oder Ausfahren nach beiden Seiten zu ermöglichen, sind Einfahr- und Ausfahrweichenbereiche getrennt mit Stromversorgung zu versehen. In der Zeichnung 1 und 2 wird dies verdeutlicht.

Jeder Gleisabschnitt wird im Stellpult mit einem zweipoligen Umschalter mit „Mitte / Aus“- Stellung (ein - aus - ein) verbunden. Somit wird der betreffende Bereich auf Ortsregler, AUS oder Fremdregler geschaltet. Der Strom der benachbarten „Fremdregler“ wird über die in den Streckenmodulen verlegte „Blindleitung“ herangeführt. Durch einen doppelpoligen Umschalter wird wahlweise die von links oder die von rechts kommende Blindleitung an die Schalter der Gleisabschnitte gelegt (Zeichnung 1 und 2). Es wird empfohlen die Zeichnung genau zu studieren, so wird jedem das Prinzip klar. Genau auf den Leitungsweg achten!

Eine weitere Zeichnung verdeutlicht die Verbindung zweier Betriebsstellen. Alle Angaben sind für eine eingleisige Strecke, bei zweigleisigen Strecken ist diese Schaltung doppelt anzuwenden. Siehe E- Norm für die Strecke:

 

 

Anschluss der Diodenbuchse am Modul

Anschluss Diodenbuchse

 

Einheitliche Bezeichnung der Stellpulte

Die einheitliche Bezeichnung der Stellpulte ist bei dieser Art der Schaltung erforderlich. Dies erfolgt mit geometrischen Symbolen. Würden Schriftzeichen verwendet, stehen diese bei einem wechselseitigen Einsatz auf dem Kopf.

Generell ist die Einbettung der Schalter in einen Gleisplan bei der Orientierung hilfreich. Werden die Weichen elektrisch gestellt, sollten weiße Drucktaster im zu befahrenden Zweig liegen. Bei Verwendung von Kippschaltern (für Motorantriebe) sollten die Stellhebel auf den jeweils ein- gestellten Zweig weisen.

Die Lage der Trennstellen zwischen den einzelnen Gleisabschnitten wird durch kurze Unterbrechungen der Gleislinien auf dem Stellpult dargestellt. Für die Abschaltung und Zuordnung der Gleisabschnitte eignen sich zweipolige Kippschalter mit „Mitte - Aus“- Stellung. Die Funktionsebene der Schalter liegt am besten senkrecht zum dargestellten Gleisabschnitt.

Die Funktionen werden mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:
Der Gleisabschnitt ist abgeschaltet
Der Gleisabschnitt reagiert auf den Ortsregler
Der Gleisabschnitt reagiert auf einen anderen Regler
Gleisabschnitte in Stellung reagieren auf:
den Fremdregler von rechts
den Fremdregler von links
einen zweiten Ortsregler

Gleisabschnitte können auch getrennt abschaltbare „Unterabschnitte“ (etwa abzweigende Stumpfgleise) enthalten. Für solche Gleise, aus denen nur über einen einzigen Gleisabschnitt ausgefahren werden kann, reicht ein einfacher Ausschalter mit zwei Stellungen (Ein - Aus), über den das betreffende Gleis mit dem zugehörigen benachbarten Abschnitt verbinden wird (siehe Abbildung 8, der Lokschuppen). Der Schalter wird dann einfach wie folgt gekennzeichnet:

Gleis ist abgeschaltet
Gleis ist eingeschaltet

 

Stellpult

Diese Abbildung zeigt die beschriebene Kennzeichnung am Beispiel eines einfachen Bahnhofs.
Damit beim Aufbau der Module keine Verwechslungen auftreten können wird die Kennzeichnung des Empfangsgebäudes durch ein Symbol empfohlen.